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Vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücks- besitzenden Personengesellschaft
- Zum Steuertatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG -
Das GrEStG ist durch das JStG 1997 in zahlreichen Punkten geändert worden. Sieht man von der Erhöhung des Steuersatzes auf 3,5 v. H. ab, so verdient vor allem der neue Steuertatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG besondere Beachtung. Diese Vorschrift wird durch weitere Neuregelungen über die Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 1 Nr. 8 GrEStG), die Steuerschuldnerschaft (§ 13 Nr. 6 GrEStG), die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 17 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG) sowie die Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG) näher ausgefüllt. In der Literatur haben diese einschneidenden Neuregelungen das zu erwartende breite Echo ausgelöst. Auch die FinVerw hat sich in gleichlautenden Erlassen v. 13. 6. 1997 (BStBl I S. 632) geäußert. Im nachfolgenden werden insbes. diese Erlasse kritisch kommentiert.
I. Neuer Steuertatbestand: § 1 Abs. 2a GrEStG
Mit § 1 Abs. 2a GrEStG hat der Gesetzgeber einen neuen Steuertatbestand kreiert, der innerhalb der Systematik des GrEStG den sog. Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG zuzuordnen ist. Diese erfassen Rechtsvorgänge, die im wirtschaftlichen Ergebnis einem auf den Erwerb des Grundstückseigentums gerichteten Geschäft gleichkommen. Von der Gesetzgebungstechnik her neu - und problematisch - ist freilich, daß die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuertatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 2 GrEStG in den Rang eines Tatbestandsmerk...