Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzgerichtsordnung; | grundsätzliche Bedeutung der Schätzung von Telefon- und Reisekosten (§ 115 FGO)
Weder der Frage der Schätzung von Telefonkosten noch der im Hinblick auf § 12 Nr.1 EStG ausgesprochenen Nichtanerkennung von Reisekosten kam im Entscheidungsfall offenkundig grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs.2 Nr.1 FGO zu (). [Hinweis:] Die Verfassungsbeschwerde gegen die (n.v.) und I B 70/88 (n.v.) wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.