Arbeitshilfe August 2020

§ 6b-EStG-Rücklage ist bei einer GmbH, die exakt zum Ende des Reinvestitionszeitraums auf eine andere GmbH verschmolzen wird, nicht gewinnerhöhend aufzulösen

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Kann eine beim Rechtsvorgänger gebildete § 6b-Rücklage im Rahmen der Verschmelzung unter Buchwertfortführung auf den Gesamtrechtsnachfolger durch diesen übernommen und dort auf ein vom Gesamtrechtsnachfolger angeschafftes Reinvestitionsobjekt übertragen werden, wenn Umwandlungsstichtag und Auflösungszeitpunkt bei Nichtübertragung der Rücklage identisch sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAH-24227