Arbeitshilfe Februar 2020

Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei Umstrukturierung im Konzern:

Gilt die sog. Nachbehaltensfrist auch für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen?

Ist ein Umwandlungsvorgang, durch den ein sog. „Verbund“ beendet wird, nicht durch § 6a GrEStG begünstigt?

Das Verfahren II R 53/15 war durch Beschluss vom ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 20/19 (II R 53/15) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-374/17 durch Urteil vom 19. Dezember 2018 entschieden hat.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-24165