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Bond-Stripping kann rechtsmissbräuchlich sein
Anleihen im Privatvermögen
[i]Ronig, Kapitalvermögen, infoCenter, NWB DAAAB-14243 Das sog. Bond-Stripping von im Privatvermögen gehaltenen Anleihen war bis vor kurzem ein beliebtes Mittel zur Steuerminimierung: Steuerpflichtige kauften Anleihen und trennten diese anschließend in Anleihemantel (Stammrecht) und Zinsscheine. Die Zinsscheine veräußerten sie am Markt, der Anleihemantel wurde an Kapitalgesellschaften verkauft, deren alleinige Gesellschafter die Steuerpflichtigen waren. Die Kapitalgesellschaften ihrerseits veräußerten dann den Anleihemantel. Der steuerliche Effekt dieser Maßnahmen lag darin, dass die Anschaffungskosten der Anleihen allein dem Anleihemantel zugeordnet wurden, so dass sich aus dessen Verkauf ein beträchtlicher Verlust ergab, der dem allgemeinen Einkommensteuertarif unterliegen sollte (vgl. Ronig, NWB 2015 S. 2223, NWB OAAAE-94430; Strothenke, DStR 2016 S. 2893). Der Gewinn aus der Veräußerung der Zinsscheine hingegen sollte dem Abgeltungsteuersatz unterfallen. Das FG Düsseldorf ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Gestaltung missbräuchlich sein kann (,F, NWB EAAAH-23687).
I. Bond-Stripping und Abgeltungsteuer
[i]In Anleihemantel und Zinsscheine geteilte BundesanleiheDer Kläger erwarb 2013 eine Bundesanleihe mit einer Laufzeit vo...