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Doppelte Haushaltsführung: Beendigung des Dienstverhältnisses und Kostenabzug der beibehaltenen Wohnung
Das FG Münster hat sich mit Urteil vom - 7 K 57/18 E NWB WAAAH-23201 (Rev. zugelassen) zur Frage geäußert, bis wann Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses abzugsfähig sind.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger war in Berlin berufstätig und erzielte hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
In Berlin unterhielt der Kläger eine beruflich begründete Zweitwohnung. Der eigene Hausstand lag unstrittig am in Nordrhein-Westfalen unterhaltenen Lebensmittelpunkt.
Das Beschäftigungsverhältnis in Berlin wurde durch den Arbeitgeber zum gekündigt.
Der Kläger behielt seine Wohnung in Berlin nach Kündigung bei und bewarb sich bis Dezember 2015 bei insgesamt 72 potenziellen neuen Arbeitgebern im gesamten Bundesgebiet und in der Schweiz. Drei dieser potenziellen neuen Arbeitgeber hatten ihren Sitz in Berlin und Umgebung.
Nachdem der Kläger im Dezember 2015 eine Zusage für eine neue Anstellung in Hessen zum erhielt, kündigte er die in Berlin belegene Mietwohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum .
Nach Auffassung des FA sollten die Mietkosten lediglich...