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Umsatzsteuererklärung 2002
Die Ende 2001 verabschiedeten Rechtsänderungen durch das Steueränderungsgesetz (StÄndG) 2001 und das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz haben sich auch bei den USt-Erklärungsvordrucken 2002 ausgewirkt. Dies gilt besonders für die Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers anstelle des früheren Abzugsverfahrens, die der Anlage UR einen neuen Abschnitt beschert hat. Einige wichtige Urteile und Verwaltungsanweisungen haben auf bestimmten Problemfeldern, vor allem beim Vorsteuerabzug, zu Klarstellungen geführt. Der nachfolgende Beitrag gibt Empfehlungen allgemeiner Art sowie gezielte Hinweise zu aktuellen Rechtsproblemen, die für die USt-Festsetzung 2002 von Bedeutung sind. Zeilenbezogene Informationen zu den Erklärungsvordrucken 2002 können wie in den Vorjahren der amtlichen Anleitung USt 2 E sowie der Rückseite der Anlage UN entnommen werden.
I. Allgemeine Hinweise
1. Erklärungsfristen 2002
Für die USt-Erklärung 2002 gelten grundsätzlich die gleichen Fristen wie für die übrigen Steuererklärungen (allgemeines gesetzliches Fristende 31. 5. 2003, Fristende für die steuerberatenden Berufe ). Die Einzelheiten sind in den gleic...BStBl 2003 I S. 67