Lohnsteuer | Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2020 (BMF)
Das BMF hat Muster für die
Lohnsteuer-Anmeldung 2020 veröffentlicht (BMF, Bekanntmachung v. - IV
C 5 - S 2533/19/10001).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2020 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d EStG bestimmt worden.
Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ werden hiermit bekannt gemacht.
Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BStBl I Seite 522).
Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de).
Das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2020 sowie die Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
FAAAH-23571