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Veräußerung und Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug angeschafften Personenkraftwagens
I. Einleitung
In NWB Nr. 13 v. () habe ich zur aktuellen Rspr. des EuGH und des BFH zur Veräußerung und Entnahme eines Pkw ohne vorherigen Vorsteuerabzug Stellung genommen. Da es sich bei diesem Thema offensichtlich um das Lieblingsproblem deutscher USt-Zahler handelt, kann an dieser Stelle von weiteren aktuellen Urt. berichtet werden. Mit Urt. v. - V R 61/96 (KFR F. 7 UStG § 15, 7/01, S. 303) und v. - V R 25/96 (NWB EN-Nr. 565/2002) hat der BFH zur Zuordnung von Gegenständen zum unternehmerischen Bereich entschieden. Die Urt. ergingen im Nachgang zum , Bakcsi (NWB EN-Nr. 469/2002; UR 2001 S. 149) und übertragen die bereits zu Grundstücken ergangene Rspr. nunmehr auch auf andere Gegenstände des Unternehmers, insbesondere Pkw, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzt werden. Die Urt. stehen zumindest teilweise im Widerspruch zum (BStBl 2000 I S. 819).
II. Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen
1. Wahlrecht bei der Zuordnung von gemischt-genutzten Gegenständen
Mit Urt. C-415/98 hatte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens entschieden, dass ein Stpfl. ein Investitionsgut, das er sowohl f...BStBl 1996 II S. 392