Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verspätungsgeld – Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
Verstößt das Verspätungsgeld gegen EU-Recht oder Verfassungsrecht?
[i]Urbitsch, Rentenbezugsmitteilung, Lexikon Altersversorgung 2019, NWB HAAAD-05891 Rentenbezugsmitteilungen sind von den Unternehmen, die die Renten zahlen, innerhalb bestimmter Fristen elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Geschieht dies nicht, ist ein Verspätungsgeld zu entrichten. Ob diese Sanktion mit höherrangigem Recht vereinbar ist, hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung (, NWB IAAAH-22050) und in zwei Parallelverfahren beurteilt (, NWB IAAAH-22050; v. - X R 32/17, NWB CAAAH-22052).
I. Verspätet oder nicht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen
[i]Sachverhalt im EntscheidungsfallDer Kläger, ein Pensionsfonds a. G., hat für die A AG und den mit ihr verbundenen Unternehmen die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen und seinen Geschäftsbetrieb der betrieblichen Altersversorgung auf die X-GmbH ausgelagert. Im Januar übermittelte die X-GmbH über das Rechenzentrum der B für das Vorjahr Rentenbezugsmitteilungen für Kunden des A. Dabei bezeichnete sie sich selbst als Mitteilungspflichtige. Als Kundennummer gab sie zudem nicht ihre oder die der A an, sondern die der B. Daraufhin erhielt die X-GmbH eine Eingangsbestätigung für die Datensätze. Anfang des übernächsten Jahr...