Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon Altersversorgung 2023 vom

Rentenbezugsmitteilung

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Durch das Alterseinkünftegesetz erfolgt der Übergang von der vorgelagerten Besteuerung zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften. Dies führt dazu, dass künftig sämtliche Leibrenten sowie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich in voller Höhe besteuert werden.

Die steuerliche Erfassung der Leibrenten soll durch ein elektronisches Meldeverfahren sichergestellt werden. Hierzu wird eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung von den Mitteilungsverpflichteten über die Auszahlung von Rentenleistungen in Kenntnis gesetzt.

Mitteilungsverpflichtete nach § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG sind

  • die gesetzlichen Rentenversicherungsträger,

  • die landwirtschaftliche Altersklasse,

  • die berufsständischen Versorgungseinrichtungen,

  • die Versicherungsunternehmen,

  • die Pensionsfonds,

  • die Pensionskassen,

  • die Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b EStG anbieten (Rürup-Rente) und

  • die Anbieter im Sinne des § 80 EStG (Riester-Rente).

Auch ausländische Versicherungsunternehmen (einschließlich Pensionskassen) sowie ausländische Pensionsfonds, die zur Ausübung des Geschäftsbetriebs im Inland befugt sind, sind mitteilungsverpflichtet.

Seit dem

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen