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Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Steueränderungsgesetz 2001 und das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
Die Rechtsvorschriften im Bereich der USt werden durch zwei im Dezember 2001 verabschiedete Steuergesetze mehrfach geändert.
Das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften - Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) - v. (BGBl 2001 I S. 3794) enthält bei der USt eine Vielzahl von Änderungen. Schwerpunkt ist die Aufhebung des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG, §§ 51-58 UStDV) bei gleichzeitiger Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG). Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hat Auswirkungen auf die Rechnungserteilung (§§ 14 und 14a UStG), den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG), das Besteuerungsverfahren (§ 18 Abs. 4a UStG), die Aufzeichnungspflichten (§ 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG) und die Differenzbesteuerung (§ 25a Abs. 5 UStG). Weiterhin ist eine Übergangsregelung vorgesehen (§ 27 Abs. 4 UStG). Daneben sind die Änderungen im Wesentlichen vielfach klarstellender oder redaktioneller Art ohne größere materiell-rechtliche Auswirkungen. Hervorzuheben ist jedoch die Einschränkung der Optionsmöglichkeit bei Grundstückslieferungen im Zwangsversteigerungsverfahren bis zum Zeitpunkt der Abgabe des ersten Gebots (§ 9 Abs. 3 UStG), die Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen eine elektronische Abrechnung als Rechnung anerkannt wird (§ 14 Abs. 4 Satz 2 UStG), die Änd...