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Lohn und Gehalt | BFH bestätigt neues Recht für Fahrtkosten von Arbeitnehmern
In fünf Urteilen hat der BFH das seit 2014 geltende Fahrtkostenrecht für Arbeitnehmer als verfassungsgemäß angesehen und den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG definiert. Danach gilt:
Ein Streifenpolizist , der einer Polizeiinspektion zugewiesen ist, hat dort aufgrund der Zuweisung seine erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort auch zumindest in geringem Umfang tätig ist. Dabei genügen einfache Schreibarbeiten oder die Teilnahme an Einsatzbesprechungen. Folge: Er kann keine Verpflegungsmehraufwendungen abziehen, da er nicht mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und der Polizeiinspektion abwesend ist; eine Abwesenheit von mehr als acht Stunden nur von seiner Wohnung genügt nicht.
Eine Pilotin , die einem bestimmten Flughafen ...