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Steuerrecht | Verschmelzung einer GmbH auf Gesellschafter-Gläubiger
Die Verschmelzung einer GmbH auf ihren Gesellschafter, der zugleich Gläubiger ist, löst beim Gesellschafter keinen Übernahmefolgegewinn infolge der Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen aus, wenn die Forderungen mit ihrem Nennwert einzulegen waren. Die Einlage richtet sich nach dem Wert i. S. von § 17 EStG und erfolgt mit dem Nennwert, wenn die Darlehen in der Krise der GmbH gewährt wurden und daher eigenkapitalersetzend waren.
Der [i]Kläger hatte Forderungen gegen die GmbH Kläger war mit 99 % an der 1996 durch Einbringung seines damaligen Einzelunternehmens gegründeten GmbH beteiligt. Diese geriet bald in die Krise, war bilanziell überschuldet und nicht mehr kreditwürdig. Der Kläger gewährte der GmbH in der Krise Darlehen, die mit Rangrücktrittsvereinbarungen versehen wurden. Anfang 2008 wurde die Verschmelzung der G...