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Vorsteuerabzug bei gemeinsamer Beauftragung des Leistenden durch Ehegatten
I. Problemstellung
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Problematik des Vorsteuerabzugs bei der Errichtung eines Gebäudes durch Ehegatten, wenn nur ein Ehegatte Unternehmer ist.
Beispiel:
Der Kläger ist Unternehmer. Er und seine Ehefrau erteilten - unstreitig gemeinsam - einen Auftrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück, das dem Kläger zu 1/4 und seiner Ehefrau zu 3/4 gehört (Miteigentum). Das Haus wurde im Jahr 01 fertig gestellt. Die Rechnungen wurden an den Kläger und seine Ehefrau gemeinsam gerichtet. Drei Räume des Untergeschosses werden vom Kläger von Beginn an unternehmerisch genutzt.
In den im Folgejahr abgegebenen Umsatzsteuererklärungen machte der Kläger die den Eheleuten in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer geltend, soweit sie bei Aufteilung nach der Nutzfläche auf den unternehmerisch genutzten Bereich entfielen. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug mit der Begründung, der Kläger sei kein Leistungsempfänger und verfüge auch nicht über eine ordnungsgemäße Rechnung. Der Kläger kann sich keine geänderte Rechnung beschaffen, weil der Bauunternehmer bereits kurz nach der Errichtung des Obj...