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Erneute Entscheidung zur Frage der ordnungsgemäßen Leistungsbeschreibung
Der BFH hat erneut in zwei weiteren Verfahren zur Frage der Leistungsbeschreibung im sogenannten Niedrigpreissegment Stellung genommen. Bereits im hatte der V. Senat des BFH Aussetzung der Vollziehung gewährt, da er ernstliche Zweifel an der Rechtsauffassung der ersten Instanz hatte. Nunmehr folgt auch der XI. Senat mit zwei AdV-Beschlüssen (XI R 13/19 und XI R 14/19), die sich mit derselben Problematik auseinandersetzen. Vorliegend wird das Verfahren XI R 13/19 näher dargestellt. Im Ergebnis gewähren aber sowohl der V. als auch der XI. Senat Aussetzung der Vollziehung bezüglich der Genauigkeit der Leistungsbeschreibung im Niedrigpreissegment.
I. Leitsätze
1. Nach Maßgabe der summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen im Verfahren um eine AdV ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht.
2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Vor...