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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen
Der BFH hat ein Vorabentscheidungsersuchen zur Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße an den EuGH gerichtet. Das Gericht hat sowohl Zweifel daran, ob nach Unionsrecht eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Werklieferung an die Stadt vorliegt, als auch daran, ob die Leistungsbezüge für die Errichtung der Straße deshalb zum Vorsteuerabzug berechtigen, weil es sich um von bestimmten Ausgangsumsätzen losgelöste Gemeinkosten für den Betrieb des Unternehmens handelt.
I. Leitsätze
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Steht unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in dem eine Steuerpflichtige im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, dieser Steuerpflichtigen, die Leistungen zur Errichtung der auf die Gemeinde übertragenen Straße von anderen Steuerpflichtigen bezogen hat, hierfür gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG der Vorsteuerabzug zu?
2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Liegt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in dem eine Steuerpflichtige im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, eine entgeltliche Lieferung von Gegenständen vor...