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Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf die Höhe der für die Leistung geschuldeten Umsatzsteuer
I. Problemstellung
Das Problem ist jedem Berater hinreichend bekannt: Ist denn der Umsatz meines Mandanten nun steuerbar, ist er steuerfrei oder steuerpflichtig? Auf diese Misere gab es für den pragmatisch veranlagten Steuerberater nicht selten eine ganz einfache Antwort: Sofern der Empfänger der Leistung vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, wird im Zweifel der vereinbarte Betrag zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Mit dieser Lösung war allen geholfen und niemand geschädigt. Der leistende Unternehmer erhält über den Preis zusätzlich die Umsatzsteuer, auch wenn der Umsatz tatsächlich nicht zu versteuern war, und führt den Betrag an das Finanzamt ab. Der Leistungsempfänger zahlt den höheren Rechnungsbetrag und holt sich die zu viel gezahlte Differenz über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurück. Und der Fiskus? Der steht da, wo er stehen soll - in der Unternehmerkette ist die Umsatzsteuer schließlich erfolgsneutral.
Nach dem (BStBl 1998 II S. 695) ist es mit dieser Eintracht nun vorbei, denn danach ist der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger nur noch insoweit möglich, als die Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer für seine Leis...