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Umsatzsteuererklärung 1999
Die umsatzsteuerliche Rechtsanwendung im Jahre 1999 ist nicht ganz einfach. Die einschneidenden Rechtsänderungen durch das StEntlG 1999/2000/2002 sind zum in Kraft getreten, so dass innerhalb des Besteuerungszeitraums 1999 gleiche Sachverhalte sowohl nach altem als auch nach neuem Recht zu behandeln sind. Hinzu kommt, dass die USt-Erklärung 1999 erstmals alternativ in DM oder in Euro abgegeben werden kann. Der nachfolgende Beitrag gibt Empfehlungen allgemeiner Art, einen Überblick über die Rechtsänderungen 1999 sowie Hinweise auf neuere Verwaltungsanweisungen und Urteile, die für die USt-Festsetzung 1999 von Bedeutung sind.
I. Allgemeine Hinweise
1. Erklärungspflichtiger Personenkreis 1999
Eine USt-Jahreserklärung 1999, ggf. mit Anlagen, ist abzugeben von
im Inland ansässigen Unternehmern, insbesondere
Unternehmern, deren Gesamtumsatz zuzüglich USt im vorangegangenen Kalenderjahr 1998 32 500 DM überstiegen hat;
Unternehmern mit einem Gesamtumsatz zuzüglich USt in 1998 bis zu 32 500 DM, wenn sie
zu Beginn des Jahres 1999 mit einem Gesamtumsatz zuzüglich USt von mehr als 100 000 DM rechnen konnten oder
ihre in 1999 bewirkten Umsä...