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Homeoffice
Arbeitsrechtliche Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten
Arbeiten im Homeoffice ist beliebt. Immer mehr Betriebe ermöglichen ihren Mitarbeitern zumindest das zeitweise Arbeiten von zu Hause aus. Laut einer Studie des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) arbeiten – mit steigender Tendenz – in 39 % der deutschen Unternehmen Mitarbeiter ganz oder teilweise von zu Hause aus. Möglich geworden ist dies insbesondere durch die in den letzten Jahren rasante Entwicklung der digitalen Kommunikation. Durch Smartphones, Laptops und Internettelefonie können viele Tätigkeiten ortsunabhängig ausgeführt werden.
Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen, hat er hierbei jedoch bestimmte arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, zu deren Regelung es sich häufig anbietet, eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abzuschließen, um klare Regelungen für die Tätigkeit im Homeoffice zu schaffen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer häufiger oder gar regelmäßig von zu Hause aus arbeitet.
I. Begriff des „Homeoffice“ und Erscheinungsformen
Der Begriff „Homeoffice“ ist arbeitsgesetzlich nicht belegt. Stattdessen bezeichnet der Gesetzgeber die von zu Hause erbrachte Tätigkeit...