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Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen
BFH konkretisiert Rechtsprechung zur Realisation von Veräußerungsgewinnen
[i]Kusch, Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG), Grundlagen NWB KAAAE-61145 Der I. Senat des BFH hat sich zur Realisation eines Veräußerungsgewinns bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen geäußert (, NWB LAAAH-21359). Die Entscheidung betrifft Fragen hinsichtlich der Gewinnentstehung im Falle des § 8b Abs. 2 KStG. Der BFH hatte Gelegenheit klarzustellen, dass die zu § 16 EStG aufgestellten Grundsätze für § 8b Abs. 2 KStG ebenfalls gelten. Zudem war strittig, wie die Regelungen zum erstmals ab 2002 anzuwendenden § 8b Abs. 2 KStG bei Rechtsgeschäften vor diesem Zeitpunkt und Zahlung danach zu werten sind.
I. Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf Anteilsverkauf 1999 strittig
[i]Realisationszeitpunkt und Anwendung der Steuerfreistellung fraglichDie Klägerin, eine GmbH, hielt eine Beteiligung an der A-GmbH. 1999 wurden 75 % der Anteile an der A-GmbH an die B-GmbH veräußert. Der Kaufpreis wurde nicht in einer Summe gezahlt; er setzte sich aus einem sofort zahlbaren Betrag und einer variablen Komponente, die bis 2025 zu zahlen ist, zusammen. Der variable Kaufpreisanteil wurde in monatlichen Teilabrechnungen gezahlt, wobei zu Beginn eine Vorauszahlung geleistet und ein Teilbetrag garantiert wurde. Zudem erhielt die B-GmbH ein Nutzungsrecht an den Entwicklungen der A-GmbH. Daneben wurde zugunsten der B-GmbH über die restlichen Anteile an ...