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Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG
(1) Die in einem Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft des Feststellungsbescheids kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, dass die Hinzurechnung dieser Einkünfte unionsrechtlichen Grundfreiheiten widerspricht. Ein Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO) mit einem solchen Feststellungsgegenstand kommt nicht in Betracht. (2) Diese Bindungswirkung verstößt nicht ihrerseits gegen Unionsrecht.
Nach der Rechtsprechung des I. Senats des BFH (z. B. Urteil vom - I R 62/00 NWB YAAAA-89204, BStBl 2002 II S. 334 = Kurzinfo StuB 2001 S. 1243) sin...