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Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau
Der Bundesrat hat am den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau nun doch zugestimmt.
Hintergrund: Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt.
Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über 2 %. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 € je Qu...