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Steuerrecht | Bekanntgabefiktion bei Übersendung von Bescheiden durch private Postdienstleister (§ 122 Abs. 2 AO)
Das FG Münster wendet die Drei-Tage-Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht an, wenn ein Bescheid durch einen privaten Postdienstleister sowie durch dessen Subunternehmer übermittelt wird und ein Wochenende zwischen der Abholung des Bescheids durch den Subunternehmer und der tatsächlichen Bekanntgabe liegt. Nach dem FG ist der Bescheid dann erst mit dem tatsächlichen Zugang bekannt gegeben, so dass erst dann die Einspruchs- bzw. Klagefrist beginnt.
Im [i]Einschaltung eines privaten Postdienstleisters und eines Subunternehmers Streitfall ging es um eine am erhobene Klage gegen eine Einspruchsentscheidung vom , dies war ein Freitag. Nach den Angaben der Familienkasse soll die Einspruchsentscheidung am von einem Subunternehmer des Regionalpostdienstes, einem privaten Postdienstleister, abgeholt und dem Regionalpost...