Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Rostock Beschluss v. - 2 W 12/07

Leitsatz

Leitsatz:

»1. Webseiten, die lediglich auf HTML basieren, sind keine Computerprogramme im Sinne von § 69 a UrhG. Ein Computerprogramm liegt nur vor, wenn sie eine Folge von Befehlen enthalten, die zur Kontrolle bzw. Steuerung des Programmablaufs benutzt werden. Dies ist bei reinen HTML-Anwendungen nicht der Fall. Der urheberrechtliche Schutz von reinen HTML-Webseiten erfolgt daher über 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG.

2. Der Gestaltung von Webseiten kommt unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz zu, sofern die Gestaltung die gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungstiefe erreicht, und zwar als Werk der Sprache gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG.

3. Eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG liegt nur dann vor, wenn die Webseite über routine- und handwerksmäßiges mechanisch-technisches Zusammenfügen von Material hinausgeht. Die geschickte Auswahl und Anordnung der für Suchmaschinen relevanten Schlüsselwörter, die zu Spitzenpositionen in den Suchlisten führt, kann bereits die erforderliche Schöpfungstiefe bewirken.«

Fundstelle(n):
KAAAH-22836

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OLG Rostock, Beschluss v. 27.06.2007 - 2 W 12/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen