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OLG Köln Beschluss v. - 2 Wx 176/19

Gesetze: FamFG § 438; FamFG § 439; FamFG § 458 Abs. 1; BGB 1973

Leitsatz

Leitsatz:

In einer Aufgebotssache kann eine Forderungsanmeldung bereits mit Erlass des Aufgebotsbeschlusses erfolgen. Eine Zustellung des Aufgebots an den anmeldenden Gläubiger ist nicht erforderlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAH-22833

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OLG Köln, Beschluss v. 05.06.2019 - 2 Wx 176/19

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