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OLG Köln Beschluss v. - 2 Wx 176/19

Gesetze: FamFG § 438; FamFG § 439; FamFG § 458 Abs. 1; BGB 1973

Leitsatz

Leitsatz:

In einer Aufgebotssache kann eine Forderungsanmeldung bereits mit Erlass des Aufgebotsbeschlusses erfolgen. Eine Zustellung des Aufgebots an den anmeldenden Gläubiger ist nicht erforderlich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAH-22833

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Köln, Beschluss v. 05.06.2019 - 2 Wx 176/19

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