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NWB Nr. 22 vom Seite 1769 Fach 7 Seite 4997

Rückwirkung nachträglicher Rechnungen auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren

- (EFG 1998 S. 424) -

von Steuerberaterin Dipl.-Kauffrau Gisela Hilker, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die Klin., ein niederländisches Bauunternehmen, wirkte in den Jahren 1992 und 1993 an der Durchführung eines Bauvorhabens im Inland mit. Auftraggeber A war eine Gesellschaft mit Sitz in Liechtenstein. Die Parteien hatten vertraglich die Anwendung der Nullregelung gem. § 52 Abs. 2 UStDV vereinbart. In den Jahren 1992 und 1993 wurden entsprechende Rechnungen- ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer - erstellt. Da das für den Auftraggeber A zuständige FA die Unternehmereigenschaft des A nicht anerkannte, hatte die Klin. in 1995 gegenüber der A eine Schlußrechnung mit gesondertem Ausweis von USt erteilt, um zivilrechtliche Ansprüche gegenüber A nicht zu verlieren. A hatte die USt aber bis zum Ergehen des Urteils weder angemeldet noch abgeführt.

Die Klin. beantragte für 1992 (und 1993) beim Bundesamt für Finanzen die Vergütung von Vorsteuerbeträgen aus Eingangsleistungen gem. § 18 Abs. 9 UStG i. V. mit §§ 59 ff. UStDV. Das Bundesamt lehnte die Vergütung ab. Es war zum einen der Auffassung, daß es sich bei A nicht um einen Unternehmer, sondern um einen Strohmann handelte. Zudem hatte A die 1995 in Rechnung gestellte USt nicht angemeldet und abgeführt, so daß nach Ansicht des Bundesamtes ...

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