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Reisekosten
Steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten bei Arbeitnehmern (Teil 2)
Reisekosten sind Aufwendungen, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. Bei der Frage, wie diese Kosten steuerlich zu behandeln sind, gibt es häufig Unsicherheiten. Anhand vieler Beispiele und Praxisfälle zeigt diese zweiteilige Beitragsreihe den richtigen Umgang mit diesen Kosten auf.
befasste sich mit dem Begriff der betrieblichen Veranlassung, der ersten Tätigkeitsstätte und den Verpflegungsmehraufwendungen.
Dieser Teil widmet sich u. a. den vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeiten, dem Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung, Fahrtkosten, Unterkunftskosten und Reisenebenkosten.
I. Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit zur Verfügung stellt, werden mit den Sachbezugswerten nach § 2 SvEV bewertet, wenn es sich um eine übliche Mahlzeit handelt. Bei vielen betrieblich bedingten Auswärtstätigkeiten ist eine solche veranlasste Mahlzeit das Frühstück im Rahmen einer Hotelübernachtung.
Eine vom Arbeitgeber während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte übliche Mahlzeit liegt vor, wenn deren Wer...