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Einfluß der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Umsatzsteuerrecht
I. Einführung
Das Gemeinschaftsrecht wirkt zunehmend auf das nationale Recht ein. Dieser Entwicklung kann sich das Steuerrecht nicht entziehen. Die Grundlagen dafür enthält das primäre Gemeinschaftsrecht (EGV). Der EuGH entwickelt diese Grundlagen konsequent fort. Seine Beiträge zur Harmonisierung des Steuerrechts sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Sie haben deshalb unmittelbare Wirkung für die Anwendung des nationalen Steuerrechts. Darauf müssen sich Gesetzgeber, FinVerw und Stpfl. einstellen.
II. Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen
Der innergemeinschaftliche Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr verlangt ein wettbewerbsneutrales Steuerrecht. Dementsprechend verpflichtet Art. 95 EWGV die Mitgliedstaaten, auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art zu erheben, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben. Inländische Abgaben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen, dürfen auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten nicht erhoben werden.
Nach Art. 99 EWGV prüft und unterbreitet die EG-Kommission dem Rat (der Minist...