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Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor!
Teil III – Baulandmobilisierung durch Einführung einer optionalen Grundsteuer C
Zurückgehend [i]BT-Drucks. 19/11086 auf den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung v. wurde mit dem inhaltsgleichen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD v. zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts [i]Teil I s. Eisele, NWB 28/2019 S. 2043 (Grundsteuer-Reformgesetz/GrStRefG-E; BT-Drucks. 19/11085) das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Gesetzentwurf eines Grundsteuer-Reformgesetzes wird indes flankiert von einem weiteren Gesetzentwurf, der sich der Änderung des Grundgesetzes widmet, insbesondere zur Verortung einer Öffnungs- oder Abweichungsklausel in [i]Teil II s. Eisele, NWB 29/2019 S. 2127Art. 72 Abs. 3 GG, die den Ländern die Möglichkeit einräumt, Grundsteuergesetze mit eigenständigen (d. h. vom Bundesrecht unabhängigen) Bewertungsregeln zu verabschieden (BT-Drucks. 19/11084). Schließlich wurde mit dem zeitgleich vom Bundeskabinett beschlossenen und von den vorgenannten Bundestagsfraktionen inhaltlich identisch am eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (BT-Drucks. 19/11086) eine dritte Gesetzesinitiative separat auf den Weg gebracht, die Gegenstand des nachfolgenden Beitrags ist.
Eine Kurzfassung...