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Abschreibungen bei Saisonwaren
I. Sachverhalt
Die U GmbH vertreibt Oberbekleidung. Wegen der Unterscheidung in Sommer- und Winterware sowie des Wechsels der Mode von Jahr zu Jahr ist die Ware saisonabhängig.
Am Bilanzstichtag nimmt die U erhebliche Abschreibungen auf die noch im Bestand befindliche Winterware vor. Die Abschreibungen ermittelt sie als Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Ware und dem retrograd bestimmten Stichtagswert. Der Stichtagswert wird handels- wie steuerbilanziell wie folgt berechnet:
voraussichtlicher Verkaufserlös,
abzüglich bis zur Veräußerung noch anfallender Kosten (Lagerkosten, Fremdfinanzierung usw.),
abzüglich prozentualer branchendurchschnittlicher Unternehmergewinn.
Der branchenübliche Unternehmergewinn ist signifikant höher als der der U GmbH. Ursächlich ist vor allem eine größere Einkaufsmacht der Wettbewerber, die sich in im Vergleich zur U niedrigeren Einkaufspreisen niederschlägt.
Weil nie alle Waren im jeweiligen Jahr abgesetzt werden, ist auch der Gewinn der Vorjahre durch die in den Vorvorjahren nicht abgesetzten Waren beeinflusst. Bei den Abschreibungsberechnungen wird jedoch ein Unternehmergewinn vor diesem Effekt zugrunde gele...