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MFA Nr. 7 vom Seite 13

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Heidi Reimers, Ausbilderin Ärztekammer Schleswig-Holstein; Timmaspe

Am ist das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Welche Bedeutung und Auswirkungen hat die Einführung für die Arztpraxen?

Allgemeine Hinweise

Zur Beschleunigung der Terminvermittlung für Patienten werden die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bis spätestens zum Januar 2020 weiter ausgebaut. Sie sind unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden, erreichbar. Die Terminservicestellen unterstützen Patienten bei der Terminvermittlung für Fachärzte und – jetzt neu – auch für Haus-, Kinder- und Jugendärzte. Das gilt auch für eine dauerhafte Behandlung und auch für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter, die sogenannten „U-Untersuchungen“. Zusätzlich soll es möglich sein, Termine online oder per App zu vereinbaren.

Mithilfe eines standardisierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens wird dann in die richtige Versorgungsebene vermittelt: in eine Arztpraxis, zum ärztlichen Bereitschaftsdienst (Praxis oder Hausbesuch) oder in eine Notaufnahme bzw. an den Rettungsdienst (112). Für die Vermittlung eines Termins bei einem Haus-, Kinder- und Jugendarzt benötigt der Pati...