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Umsatzsteuer bei der nichtunternehmerischen Kraftfahrzeugnutzung ab 1. 1. 1996
I. Grundzüge der ertragsteuerlichen Neuregelung
Die private Nutzung eines betrieblichen Pkw ist ab dem Veranlagungszeitraum 1996 nach der Grundregel des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der USt anzusetzen. Sie kann abweichend hiervon mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn der Stpfl. die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (sog. Escape-Klausel, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG). Aufwendungen für Fahrten des Stpfl. zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind nach Maßgabe des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG mit einem Pauschbetrag von 0,03 bzw. 0,002 v. H. des inländischen Listenpreises pro Entfernungskilometer anzusetzen und teilweise - grundsätzlich mit dem die sog. Kilometerpauschale übersteigenden Betrag - vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen; auch hier ist die Escape-Klausel anwendbar. Eine analoge Regelung gilt nach § 8 Abs...