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Haftung bei Rechnungen an nicht existente Personen
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I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Kl. betreibt eine Kfz-Werksvertretung. Sein ehemaliger Mitarbeiter X teilte ihm mit, daß im norddeutschen Raum Fahrzeuge auf Halde stünden, während in Süddeutschland ausreichend Interessenten vorhanden seien. X schlug dem Kl. vor, nach außen solle der Kl. die Fahrzeuge ankaufen und an bereits dem X bekannte Interessenten weiterverkaufen, da er, X, selbst nicht über die notwendigen Kreditmittel verfüge. Die beabsichtigten Verkaufsgeschäfte sollten in keiner rechtlichen Beziehung zur Firma des Kl. stehen. Aufgrund dieses Vorschlags übergab X dem Kl. Rechnungen über den Ankauf der Fahrzeuge. Der Kl. händigte X daraufhin entsprechende von ihm ausgestellte Rechnungen über den Weiterverkauf der Fahrzeuge an die von X benannten Abnehmer aus. Der Kl. wußte nicht, daß sowohl die Abnehmer als auch die Fahrzeuge tatsächlich nicht existierten. Problematisch war, ob es für § 14 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. UStG genügt, eine nicht existente Person zu bezeichnen.
II. Entscheidungsgründe
1. Angabe des Leistungsempfängers
Gem. § 14 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. UStG schuldet derjenige, der in einer Urkunde, in der er wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er eine L...