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Zweifelsfragen des innergemeinschaftlichen Verbringens
Der Gesetzgeber hat zum im Zuge der Neuregelungen zum USt-Binnenmarkt das innergemeinschaftliche Verbringen eines Gegenstands unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1a Nr. 1 UStG einer Lieferung gleichgestellt. Die Lieferung ist nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG im Ausgangsmitgliedstaat als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Im Bestimmungsmitgliedstaat liegt unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 2 Nr. 1 UStG ein steuerbarer und steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt vor (s. Langer, ).
Die Anwendung des dem nationalen USt-Recht bisher fremden Tatbestandes des innergemeinschaftlichen Verbringens hat in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt (vgl. Widmann, UR 1994 S. 32 ff.; Kempf, UR 1994 S. 37 ff.), die den BMF veranlaßt haben, mit Schr. v. (UR S. 103) und v. (BStBl I S. 1004) die Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Verbringens zu konkretisieren und steuerbare Verbringensfälle einzuschränken. Die nachfolgende Betrachtung erläutert die Vorgabe des BMF zu den Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Verbringens und setzt sich insbes. damit auseinander, in welchen Fällen Gegenstände zu einer nur vorübergehenden Verwendung verbracht werden.
I. Verfügungsmacht des Unternehmers
Kurzgefaßt versteht man unter inne...