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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
Anteilseignern steht es grundsätzlich frei, in welchem Umfang sie die Kapitalgesellschaft mit Eigen- oder Fremdkapital ausstatten. Die Zinsschranke in § 4h EStG beschränkt allerdings den Betriebsausgabenabzug für Schuldzinsen in Abhängigkeit von dem erzielten Gewinn. Stefan Schönwald zeigt in seinem Beitrag auf, welche Regelungen für die sog. Zinsschranke gelten.
Betriebsausgaben können vom steuerpflichtigen Betriebsinhaber gewinnmindernd berücksichtigt werden. Allerdings gibt es auch Betriebskosten, welche nur zum Teil oder nicht abgezogen werden dürfen. Manuel Edinger gibt einen Überblick über die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und erläutert praxisrelevante Fälle.
David Jauch setzt sich in seinem Beitrag mit den Abzugsmöglichkeiten eines häuslichen Arbeitszimmers auseinander. Mit vielen Beispielen wird das Thema unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung und den relevanten BMF-Schreiben betrachtet.
Herzliche Grüße
Ihre