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Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags
Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch bei Anschaffung bzw. Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts, aber unterbliebener Hinzurechnung rückgängig gemacht werden (FG Rheinland-Pfalz, nrkr. Urteil vom - 3 K 1658/18 NWB AAAAH-13202, EFG 2019 S. 881, BFH-Az.: X R 11/19).
Sachverhalt: Der Kläger betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn nach § 5 i. V. mit § 4 Abs. 1 EStG. 2008 machte er einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG geltend. Im Jahr 2009 erwarb der Kläger (u. a.) einen Pkw, ein Aquarium und einen Drucker. Die Anschaffungskosten für die drei genannten Wirtschaftsgüter wurden um 40 % aufwandswirksam mit dem Hinweis auf § 7g Abs. 2 EStG gemindert.
Eine gewinnerhöhende Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG erfolgte hingegen nicht. Das FA änderte 2016 den ESt-Bescheid 2008 und erhöhte den Ge...