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Vorsteuerabzug bei Immobilieninvestitionen
Für den Kapitalanleger im Immobilienbereich oder den Eigennutzer von Räumen zu unternehmerischen Zwecken ist es von erheblicher finanzieller Auswirkung, ob er beim Kauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken und/oder der Errichtung/Generalrenovierung von Gebäuden den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten ganz oder teilweise in Anspruch nehmen kann. Damit ein nach der Systematik der USt gerechtfertigter Vorsteuerabzug bei Bezügen für das Unternehmen tatsächlich in Anspruch genommen werden kann, sind steuerliche und zivilrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere, wenn der Grundstückseigentümer und der Nutzer für unternehmerische Zwecke nicht identisch sind, und bei sog. gemischt genutzten Gebäuden. Oft bieten sich mehrere Gestaltungsformen zur Erlangung des Vorsteuerabzugs an. Die Nichtbeachtung formaler Voraussetzungen kann für den Investor den Verlust des Vorsteuerabzugs bedeuten.
Durch Art. 20 Nr. 9 des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes (StMBG) v. (BGBl I S. 2310) ist bei Neubauten die Möglichkeit, zur Erlangung des Vorsteuerabzugs auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätzen zu verzichten (§ 9 UStG), weite...BStBl II S. 812