StuB Nr. 13 vom Seite 1

Reform der Grundsteuer …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer eingebracht. Der Hintergrund ist bekannt: Das BVerfG hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung letztes Jahr für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Spätestens bis zum muss eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden. Nur wenn das gelingt, kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum weiter erhoben werden. Ab dem wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen. Der nun vorliegende Entwurf ist wieder einmal ein politischer Kompromiss: Nach den Plänen der Regierung soll sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnen: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz. Den Ländern ist es gestattet, von dem Berechnungsmodell abzuweichen und ein eigenes Modell einzuführen (Öffnungsklausel). Wir werden in der nächsten Ausgabe darüber ausführlich berichten.

Inländische Buchführungspflicht nach § 140 AO aufgrund ausländischer Gesetze

Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom - I R 81/16 eine grundsätzliche derivative inländische Buchführungspflicht aufgrund ausländischer Buchführungspflichten begründet. Nach Ansicht des I. Senats beschränkt sich die in § 140 AO verwendete Formulierung zur Buchführungspflicht („andere Gesetze“) – ebenso wie diejenige in § 4 AO („Gesetz ist jede Rechtsnorm“) – nicht nur auf inländische Rechtsnormen. Denn der Wortlaut des § 140 AO sei im Gegenteil offen und ließe eine Erstreckung auch auf ausländische Rechtsnormen zu. Trotz der neuen BFH-Rechtsprechung wird für die Praxis diverser Inbound-Konstellationen deutliche Rechtsunsicherheit bestehen bleiben, wie Herrfurth klar aufzeigt.

Das Forschungszulagengesetz

Bereits seit Jahren wird seitens der Wirtschaft eine steuerunabhängige Förderung von Forschung und Entwicklung angemahnt, damit Deutschland auch künftig als Innovationsstandort gilt und im internationalen Vergleich seinen Platz behaupten und ausbauen kann. Lange hat die deutsche Wirtschaft darauf warten müssen, aber jetzt ist er da: Das Bundeskabinett hat am endlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine steuerunabhängige Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorsieht. Gehrs und Brügge stellen den Gesetzentwurf der Regierung vor.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 13/2019 Seite 1
NWB YAAAH-22010