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NWB 28/2019 S. 2032

Baukindergeld | Geänderte Förderbedingungen

Seit dem gelten für die Beantragung des sog. Baukindergelds teilweise geänderte Bedingungen. Die Antragsteller haben nunmehr insgesamt sechs Monate nach dem Einzug Zeit, den Antrag zu stellen. Die Frist beginnt mit dem in der Meldebestätigung angegebenen Einzugsdatum des Haushaltsmitglieds, das als erstes in die neu erworbene/neu gebaute Wohnimmobilie einzieht. [i]Hilbertz, NWB 41/2018 S. 3031Erst wenn alle Haushaltsmitglieder mit ihrem Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in der Immobilie gemeldet sind, kann der Antrag gestellt werden. Die maximale Förderung von 12.000 €/Kind unter 18 Jahren erhält nur, wer ununterbrochen zehn Jahre (Mit-)Eigentümer der geförderten Wohnimmobilie ist und diese als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst für Wohnzwecke nutzt. Gefördert wird zukünftig nur noch d...

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