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Mietvertrag | Schriftformerfordernis bei Gesamtvertretung
Werden im Rubrum eines Mietvertrags für eine GmbH die beiden Geschäftsführer aufgeführt und als gesamtvertretungsberechtigt bezeichnet, unterschreibt dann aber nur einer von ihnen den Vertrag, ist dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB dennoch Genüge getan, wenn neben dieser einen Unterschrift ein vom Geschäftsinhaber autorisierter Firmen- oder Betriebsstempel aufgebracht wird.
Während es bei einer GmbH mit nur einem Geschäftsführer ausreicht, dass der alleinige Geschäftsführer ohne Hinweis auf seine Vertreterstellung unterzeichnet, [i]Hofele, NWB 21/2017 S. 1594weil er erkennbar nicht Vertragspartei werden soll, hat der BGH entschieden, dass, wenn eines der zur gemeinschaftlichen Vertretung berufenen Organmitglieder der Gesellschaft den Vertrag unterzeichnet, die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt...