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AGB | Bargeldverkehr ohne Freipostenregelung
Banken dürfen seit dem Inkrafttreten des auf europäischem Richtlinienrecht beruhenden Zahlungsdiensterechts im Jahr 2009 in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen dem Grunde nach Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen, und zwar ohne dass dem Kunden zugleich im Wege einer sog. Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen eingeräumt sein muss.
Der Senat hat mit dieser Entscheidung seine zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung aufgegeben. Das im Jahre 2009 in Kraft getretene Zahlungsdiensterecht (§§ 675c ff. BGB) bestimmt, dass für die Erbringung eines Zahlungsdienstes das „vereinbarte Entgelt zu entrichten“ ist (§ 675f Abs. 5 Satz 1 BGB). Danach sind auch Bareinzahlungen auf und Barabhebungen von einem ...