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Körperschaftsteuer | Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen
Die Rechtsprechung, nach der gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderungen erst im Zeitpunkt ihrer Realisation zu einem Veräußerungsgewinn führen, ist nach dem auch auf Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG anzuwenden.
Das Urteil ist zwar grds. für alle Fälle relevant, in denen Anteile an Körperschaften oder Personenvereinigungen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG führen, (ganz oder teilweise) zu gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisen veräußert werden. Eine Besonderheit des Streitfalls ist jedoch, dass die Klägerin GmbH-Anteile bereits im Jahr 1999 veräußert hatte, für die das Halbeinkünfteverfahren gesetzlich noch nicht anwendbar war, und dafür im Streitjahr 2009 eine erfolgsabhängige Kaufpreisrate erhielt. Es ist davon auszu...