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NWB Nr. 28 vom Seite 2033

Bundesrat stimmt Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zu

[i] Bundesrat KOMPAKT v. 28.6.2019 Der Bundesrat hat am den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt.

Insgesamt 28 % abzuschreiben. [i]SonderabschreibungDas Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für 4 Jahre 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über 2 %. Damit können in den ersten 4 Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Ziel: Bezahlbaren Wohnraum schaffen. [i]BaukostenobergrenzeVoraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.

Voraussetzung: dauerhaft bewohnt. [i]Keine Begünstigung für FerienwohnungenUm sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohn...

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