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Restaurationsumsätze bei Speisenabgabe im Biergartenbetrieb
Gerade in der aktuellen Sommerzeit könnte der Beschluss des zur höchstrichterlichen Revisionszulassung für alle passionierten Biergartenliebhaber von regem Interesse sein. Der BFH hat sich in diesem Kontext nämlich mit Restaurationsumsätzen bei entgeltlicher Abgabe von gegrillten Fischen (sogenannter „Steckerlfisch“-Verkauf) in einem Biergartenbetrieb befasst. Daher könnten insbesondere alle bayerisch interessierten Leser/-innen (Vorinstanz: ) ein potenzielles „Déjà-vu“ bei ihrem nächsten sommerlichen Biergartenbesuch erleben.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Der Inhaber einer Fischbraterei in einem Biergarten erbringt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen (Restaurationsumsätze), wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt und er aufgrund von ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen, und dies auch tatsächlich so geschieht.
II. Sachverhalt
1. Tätigkeit der Klägerin & Verfahrensgeschichte
Die Klägerin betrieb Fischbratereien in vier b...