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Umsatzsteuererklärung 1991
Im Jahre 1991 waren die materiellen Änderungen des USt-Rechts im Verhältnis zum Vorjahr unbedeutend. Dies zeigt sich an den Erklärungsvordrucken, die sich gegenüber 1990 nur unwesentlich geändert haben. Wegen der zeilenbezogenen Erläuterung der Erklärungsvordrucke kann daher auf den Beitrag des Verfassers zur USt-Erklärung 1990 (F. 7 S. 4003) zurückgegriffen werden. Das Schwergewicht der nachfolgenden Darstellung liegt auf gezielten Hinweisen zu Rechtsänderungen und zur Rechtsanwendung im Jahre 1991 in den Abschnitten II und III.
I. Allgemeine Hinweise
1. Abgabepflichtige
Zur Abgabe der USt-Erklärung 1991 ist jeder verpflichtet, der im Jahr 1991 die Voraussetzungen eines Unternehmers i. S. von § 2 UStG erfüllt und steuerbare Umsätze getätigt hat. Der Kreis der Abgabepflichtigen ist für 1991 in gleicher Weise wie für 1990 abzugrenzen. Es wird allerdings nicht mehr danach differenziert, ob der Unternehmer in den alten oder in den neuen Bundesländern ansässig ist. Wie bisher spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer im Inland oder im Ausland ansässig ist. Für im Ausland ansässige Unternehmer gelten allerdings einige Besonderheiten (vgl. 3).
Zum Kreis derjenigen Unt...