Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung von „Bitcoin & Co.“ verfassungswidrig?
Existiert ein strukturelles Vollzugsdefizit im regulären Besteuerungsverfahren?
Nicht [i]Detmering/Tetzlaff, Private Veräußerungsgeschäfte, Grundlagen, NWB IAAAE-41266 erst seit 2017 versetzen allerlei Glücksrittergeschichten im Zusammenhang mit Bitcoin & Co. eine Mehrheit von Menschen in ungläubiges Staunen. Eine erhebliche Zahl von Personen soll großes Glück gehabt haben, weil sie jemanden fanden, der ihnen in diesem Zusammenhang mehr gegeben hat als sie selbst aufgewendet haben, weil sie mit etwas Virtuellem, also nur scheinbar Existentem, virtuellen oder realen Gewinn gemacht haben. Nun stellt sich die Frage, ob die Tatbestände, an die das Gesetz (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 22 Nr. 2 EStG) die Leistungspflicht knüpft, auch tatsächlich im regulären Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. wurden, oder ob relevante Hindernisse für eine gleichheitsgerechte Durchsetzung des Steueranspruchs bestehen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte
[i]Beyer, NWB 48/2018 S. 3513Das (NWB YAAAG-86270) die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften mit UEFA Champions League-Eintrittskarten erstinstanzlich festgestellt und auf eine ggf. ähnliche Problematik bei „Kryptowährungen“ hingewiesen (Revision eingeleg...BStBl 2005 II S. 56