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Neue Grundsätze zum Krankenkassenwahlrecht und zur Entgeltabrechnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2072Bei ihrer Zusammenkunft am haben die Mitglieder des GKV-Spitzenverbands in der Praxis aufgetretene Unsicherheiten zu verschiedenen Themen aufgegriffen und sich auch mit der Rechtsprechung des BSG zum Krankenkassenwahlrecht befasst. Folgende Tagesordnungspunkte, die im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung stehen, waren Gegenstand der Erörterung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Zu Änderungen beim Krankenkassenwahlrecht
[i]Keine Kündigung trotz fehlender UnterbrechungDas Bundessozialgericht (, NWB FAAAG-97379) hat entschieden, dass bei erfüllter Bindungsfrist das Krankenkassenwahlrecht auch ohne Kündigungshandlung möglich ist, wenn sich eine erneute Versicherungspflicht nahtlos an eine vorangegangene Mitgliedschaft anschließt.
[i]Wesentliche Änderung der bisherigen AuffassungIn den bisherigen „Grundsätzlichen Hinweisen zum Krankenkassenwahlrecht“ des GKV-Spitzenverbands v. ist ausdrücklich festgehalten, dass allein ein (nahtloser) Arbeitgeberwechsel gerade keinen Tatbestand darstellt, der zur Ausübung des Wahlrechts ohne Kündigungshandlung berechtigt. Der GKV-Spitzenverband hat sich jetzt aber der Rechtsauffassung des BSG angeschlossen.
[i]Bindung an die KrankenkassenwahlIn der Folge beginnt – und das ist eine weitere erhebliche Änderung – eine neue Bindungsfr...