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Einkommensteuer | Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung
Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt laut nicht in Betracht.
Der BFH stellt klar, dass der Wortlaut des § 34a EStG hinsichtlich der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften abschließend ist; er enthält keine Hinweise auf Stiftungen oder andere Gebilde. Eine erweiternde Auslegung – von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf andere juristische Personen wie Stiftungen – widerspräche dem Gesetzeswortlaut. Das Gesetz ist insoweit nicht planwidrig lückenhaft, was Voraussetzung einer Lückenfüllung durch Analogie oder teleologische Extension wäre.