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Beschäftigung von Familienangehörigen
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten und Statusfeststellungsverfahren
Grundlage der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht von Arbeitnehmern ist das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis. Wer als Arbeiter oder Angestellter gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird, unterliegt nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB der Versicherungspflicht in den genannten Versicherungszweigen. Dies gilt grundsätzlich auch bei der Beurteilung von mitarbeitenden Familienangehörigen. Dabei ist jedoch die Abgrenzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von einer nicht zur Versicherungspflicht führenden familienhaften Mithilfe nicht immer ganz einfach. Fallweise ist auch eine Mitunternehmerschaft zu beurteilen. Je nach Variante kommt es zu unterschiedlichen sozialversicherungs- bzw. lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen.
Der schwerpunktmäßig auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte ausgerichtete Beitrag gibt zunächst einen grundsätzlichen Überblick über die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien und geht anschließend auf das Statusfeststellungsverfahren ein.
I. Wunsch nach sozialer Absicherung
Sowohl vom Arbeitgeber-Angehörigen als auch vom Arbeitnehmer-Angehörigen wird häufig gewünscht, dass ein Vertragsverhältnis al...